» Hinweise zum Jugendschutz

Liebe Eltern,

Mit Inkrafttreten des neuen Jugenschutzgesetzes besteht die Möglichkeit einen Erziehungsbeauftragten ausdrücklich zu benennen. Ihr Kind darf in Begleitung dieser Person an bestimten Veranstaltungen teilnehmen. Dies schließt auch den Besuch von Tanzveranstaltungen für unter 16 jährige nach 24:00 Uhr ein.

Hinweise zur Auswahl der Person:

  • Die Person muss volljährig sein
  • Die Person muss reiflich in der Lage sein seine Aufgabe in Ihrem Sinne zu erfüllen
  • Achten Sie darauf, daß die Person während der Begleitung nicht unter Einfluss von Alkohol oder Drogen steht
  • Jugendlichen unter 16 Jahren ist es weiterhin verboten in der Öffentlichkeit Alkhol zu konsumieren. Branntweinhaltige Getränke dürfen gar nicht konsumiert werden.
  • Auch bei Bennenung eines Erziehungsbeauftragten tragen Sie weiterhin die volle Verantwortung für Ihr Kind. Auch hinsichtlich der Aufsichtspflicht und Haftungsregelungen.

  • Prinzipiell gilt:
  • Sie tragen weiterhin die volle Verantwortung für Ihr Kind, auch hinsichtlich der Aufsichtspflicht
  • und haftungsrechtlicher Regelungen, auch wenn Sie einen Erziehungsbeauftragten benennen.
  • Zur Erleichterung haben wir für Sie hier einen Erziehungsautrag abgelegt
  • Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

  • Mit freundlichen Grüßen,
    Ihr Team der Zero Gastronomie.

    Erziehungsauftrag

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