» Hinweise zum Jugendschutz
Liebe Eltern,
Mit Inkrafttreten des neuen Jugendschutzgesetzes besteht die Möglichkeit einen Erziehungsbeauftragten ausdrücklich zu benennen.
Ihr Kind darf in Begleitung dieser Person an bestimten Veranstaltungen teilnehmen. Dies betrifft auch den Besuch von Tanzveranstaltungen (Discotheken) für Jugendliche ab 16 Jahren nach 24.00 Uhr.
Hinweise zur Auswahl der Person:
- Die Person muss volljährig sein
- Die Person muss reiflich in der Lage sein seine Aufgabe in Ihrem Sinne zu erfüllen
- Achten Sie darauf, daß die Person während der Begleitung nicht unter Einfluss von Alkohol oder Drogen steht
- Jugendlichen unter 16 Jahren ist es weiterhin verboten in der Öffentlichkeit Alkhol zu konsumieren. Branntweinhaltige
Getränke dürfen gar nicht konsumiert werden.
- Auch bei Bennenung eines Erziehungsbeauftragten tragen Sie weiterhin die volle Verantwortung für Ihr Kind. Auch
hinsichtlich der Aufsichtspflicht und Haftungsregelungen.
Prinzipiell gilt:
- Sie tragen weiterhin die volle Verantwortung für Ihr Kind, auch hinsichtlich der Aufsichtspflicht
- und haftungsrechtlicher Regelungen, auch wenn Sie einen Erziehungsbeauftragten benennen.
- Zur Erleichterung haben wir für Sie hier einen Erziehungsautrag abgelegt
- Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Team der Zero Gastronomie.
Erziehungsauftrag
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